Paritätsgesetze klagefester machen

Konservative wollen Gesetze kippen, die Frauenquoten auf Wahllisten vorschreiben. Der Juristinnenbund will die Regelungen verteidigen.


https://taz.de/Geschlechtergerechtigkeit-im-Parlament/!5625526/
Kommentar GB:
Der Verfassungsbruch soll nun in erweiterter Form fortgesetzt werden.
Der Denkfehler steckt bereits im Begriff der Unterrepräsentanz, weil damit suggeriert und implizit normativ bewertet wird, ein solcher Zustand sei irgendwie bedenklich oder kritikwürdig.
Eben das ist er aber nicht, ganz und gar nicht, weil es viele triftige Gründe dafür gibt, weshalb es vielfach nicht zu einer statistischen Gleichverteilung (50:50) kommt. Weshalb sollte es denn auch? Das ist doch eine völlig willkürliche und unhaltbare Annahme, die durch nichts begründet werden kann, auch nicht von Frau Baer, nebenbei bemerkt, die demselben Denkfehler huldigt. Und eben deshalb wird das ja auch gar nicht versucht, sondern die Gültigkeit dieser impliziten normativen Bewertung wird falsch vorausgesetzt. Das sollte zwar zur sofortigen vollständigen Zurückweisung führen, aber diese fällige und angemessene Antwort bleibt meist aus.
Der Denkfehler besteht in der Annahme, alles müsse zwischen den beiden Geschlechtern gleichverteilt sein, um in diesem Sinne als „geschlechtergerecht“ zu gelten, und das unter Absehung von Erfahrung, Werdegang, Leistung und Qualifikationsanforderung für die jeweiligen Positionen, also, speziell im öffentlichen Bereich, im offenen Widerspruch zu Art. 33 Grundgesetz. Das heißt, es wird ein frei erfundenes und völlig abstraktes normatives Verteilungsprinzip eingeführt („Wir wollen das haben, weil wir das haben wollen, und deshalb steht es uns zu!), das selbstverständlich nur zurückgewiesen werden kann.
Das Motiv, um das es hier geht, ist allerdings nicht neu, wie sich aus der Lektüre dieses bekannten Märchens ergibt:
https://frankfurter-erklaerung.de/2019/06/von-dem-fischer-un-syner-fru/
 

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