21. September 2019
Dr. Gudrun Eussner
Brexit. Eine Dokumentation zum Backstop
Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1342/2011 geändert, die den Oblast Kaliningrad, die einzige Enklave in der Europäischen Union, einschließt, zusammen mit bestimmten polnischen Verwaltungsbezirken im betreffenden Grenzgebiet zum Zweck eines bilateralen Abkommens zwischen Polen und Russland. Sie gilt für Island und Norwegen, da sie eine Entwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes darstellt, sowie Schweiz und Liechtenstein. Für Irland und das Vereinigte Königreich gilt sie nicht.
Gemäß dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam können sich Irland und das Vereinigte Königreich an allen oder an Teilen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands beteiligen; hierzu bedarf es eines einstimmigen Ratsbeschlusses mit den Stimmen der Schengen-Mitgliedstaaten und der Stimme des Vertreters der Regierung des betreffenden Staates.
Das Vereinigte Königreich hat im März 1999 beantragt, an einigen Aspekten der Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen teilzunehmen, und zwar an der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem SIS. Der Beschluss des Rates 2000/365/EG, der den Antrag des Vereinigten Königreiches billigt, erfolgte am 29. Mai 2000.
Auch Irland beantragte im Juni 2000 die Teilnahme an einigen Schengen-Aspekten, die im Wesentlichen dieselben Bestimmungen wie im Antrag des Vereinigten Königreiches waren. Der Rat hat Irlands Antrag mit Beschluss 2002/192/EG vom 28. Februar 2002 stattgegeben. Die Kommission hat in ihren Stellungnahmen zu den beiden Anträgen unterstrichen, dass die partielle Beteiligung dieser beiden Staaten am Schengen-Besitzstand die Kohärenz der den Besitzstand bildenden Bestimmungen nicht beeinträchtigen darf.
Nach einer Beurteilung der Vorbedingungen hinsichtlich der Einführung der Bestimmungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit stimmte der Rat am 22. Dezember 2004 mit seinem Beschluss 2004/926/EG dem Inkraftsetzen dieser Teile des Schengen-Besitzstands durch das Vereinigte Königreich zu.


