Tödlicher Messerangriff in Chemnitz Syrer zu langer Frei­heits­strafe ver­ur­teilt

22.08.2019


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-chemnitz-1ks210js27835-18-messerangriff-fluechtling-freiheitsstrafe-totschlag/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019
Kommentar GB:
Daß eine Strafverteidigung im Interesse der Mandanten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, halte ich für völlig normal; das ist nicht zu beanstanden.
Die Höchststrafe wären m. W. zehn Jahre gewesen.
In der Tagesschau von heute wurden ergänzend längst eindeutig widerlegte Behauptungen, die auf die anonyme Quelle „Antifa Zeckenbiß“ zurückgingen, erneut vorgetragen, wenn auch in eher  allgemeiner Form. Siehe hierzu auch den obigen Text …
Nein, es handelt sich dabei nicht um notorische Lügen, keinesfalls, so etwas gibt es nicht!
Vielmehr ist das eine so nicht mehr erwartete, daher bemerkenswerte und interessante Form der Wahrheitsliebe nach Art der Qualitätsmedien: man dankt!

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