Schuldzuweisung an AfD gefährlich
- 30. 06. 2019
„Die (Mit-)Schuldzuweisungen, die nun in die Richtung politischer Kontrahenten ausgestoßen werden, halte ich nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für hochgradig gefährlich“, schrieb Kubicki in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Wenn man in der falschen Partei sei, trage man demnach „Mitschuld an dem Mord“.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/kubicki-zum-mordfall-luebcke-schuldzuweisung-an-afd-gefaehrlich-100.html
Kommentar GB:
Erfüllt das, was Kubicki hier beschreibt, nicht den Straftatbestand der Verleumdung? :
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

