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Hartmut Krauss
Die Justiz ist ein wesentlicher Bestandteil des herrschenden EU-Regimes, zu dem auch die Durchsetzung und Absicherung des globalen Projekts gehört, einen Teil der Überbevölkerung aus vormodern-rückständigen Regionen nach Europa umzusiedeln und hier ein für bestimmte Gruppen profitables Versorgungslager für entwicklungsblockierte/überbevölkerte Länder zu errichten – mit allen damit verbundenen negativen Folgen.
(Siehe die globalen Pakte zu Migration und Flüchtlingen. Links zur Analyse am Ende.)
Dabei gilt es, die europäischen Bevölkerungen als Betroffene dieser zahlreichen negativen Folgen vor vollendete und scheinbar unbeeinflussbare Tatsachen zu stellen. In diesem Zusammenhang spielt dann der Europäische Gerichtshof seine entscheidende Rolle bei der letztendlichen Absegnung dieser antidemokratisch verordneten „Friß-Vogel-oder-stirb“-Politik.
Siehe dazu das neuerliche Urteil aus Luxemburg mit dem Tenor: Der formale Status als „Flüchtling“ schützt selbst bei schweren Straftaten (Raubüberfälle, Erpressung, Vergewaltigung einer Minderjährigen, Diebstahl mit vorsätzlicher Tötung) nicht vor einer Abschiebung. Damit sind Abschiebungen mit Hilfe des EuGH nunmehr weitestgehend blockiert. Denn ein spekulatives Furcht-Narrativ, im Rückführungsland würden Folter und Verfolgung drohen, lässt sich immer konstruieren.
Entscheidend ist für die Abschiebungsverhinderung dabei auch nicht, ob der auf irreguläre Weise ins Land gekommene Immigrant die rechtliche Anerkennung als Flüchtling zuerkannt bekommen hat oder nicht, sondern lediglich die bloße physische Anwesenheit des (bezeichnungstechnisch zum „Flüchtling“ umdefinierten) Immigranten „im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats“. Der „Ansaugeffekt“ mit Ansammlungsfolge für aktuelle und potenzielle Straftäter aus den bekannten Regionen liegt damit klar auf der Hand.
http://www.gam-online.de/text-globkap.html
http://www.gam-online.de/text-transferpolitikt.html