Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 22.03.2019
– 1 L 96/19.MZ –
Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb der Muslimischen Kindertagesstätte „Al Nur“ rechtmäßig
Erhebliche Zweifel an Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers rechtfertigen Schließung
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass sich der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb der Kindertagesstätte „Al Nur“ in Mainz wegen erheblicher Zweifel an der Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers Arab Nil-Rhein Verein nach der Prüfung im einstweiligen Rechtschutzverfahren als rechtmäßig erweist. Daher kann die Schließung der Einrichtung – wie von Gesetzes wegen vorgesehen – zeitnah erfolgen.