Bußgeld wegen verweigerter Teilnahme an Moscheebesuch

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.04.2019
– 1 Ss OWi 177/18 (63/19) –

Verhinderung des Schulbesuchs am gesamten Tag rechtfertigt Geldbuße

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, ein festgesetztes Bußgeld in Höhe von insgesamt 50 Euro zahlen müssen. Das Oberlandesgericht ließ damit die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zu.


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