Jugendamt darf über Verurteilung wegen Verbreitung kinder­pornographischer Schriften informieren

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.04.2019
– 6 L 211/19 –

Warnhinweise an Erziehungs­berechtigte minderjähriger Kinder bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für Kindes­wohl­gefährdung durch Dritte grundsätzlich zulässig

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Jugendamt berechtigt ist, Daten über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinder­pornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben. Das Gericht verwies darauf, dass Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungs­berechtigte minderjähriger Kinder grundsätzlich zulässig sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindes­wohl­gefährdung durch Dritte vorliegen.


https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster_6-L-21119_Jugendamt-darf-ueber-Verurteilung-wegen-Verbreitung-kinderpornographischer-Schriften-informieren.news27274.htm

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