Klinik muss Namen von DDR-Samen­spender her­aus­geben

In der DDR genossen Samenspender, anders als heute, völlige Anonymität gegenüber ihren leiblichen Kindern. Eine Frau darf nun nach 28 Jahren dennoch den Namen ihres biologischen Vater erfahren, entschied der BGH.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xiizr71-18-auskunft-kind-vater-samenspende-klinik-reproduktion-ddr/

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