Juraprofessorin der Uni Bremen erhält Ehrung

– das Bundesverdienstkreuz
Pascal Faltermann 29.03.2019

Anja Karliczeck überreicht Konstanze Plett das Bundesverdienstkreuz.

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-juraprofessorin-der-uni-bremen-erhaelt-ehrung-_arid,1818294.html
Kommentar GB:
Aus dem folgenden Absatz geht die ungeheure Relevanz hervor, die offenbar preiswürdig war:
„Sie kämpft für die Rechte von intergeschlechtlich geborener Menschen. Die ­Juraprofessorin Konstanze Plett von der Universität Bremen hat dafür das Bundesverdienstkreuz erhalten. Mit der Ehrung werden die besonderen Verdienste von Plett für das Anerkennen der Rechte von Intersexueller gewürdigt, teilt die Universität Bremen mit. Die Juristin habe maßgeblich an der Verfassungsbeschwerde für eine sogenannte Dritte Option im Personenstandsrecht als weitere Geschlechtskategorie neben weiblich und männlich mitgewirkt.“
Das ändert selbstverständlich nichts daran, daß es biologisch zahlreiche Geschlechter gibt, nämlich genau zwei.
Unter dieser Regierung ist eben alles möglich, oder wenigstens fast alles.
Immerhin wissen wir jetzt, wer den Coup – mutmaßlich mit S. Baer – eingefädelt hat:
Konstanze Plett
Geboren 1947 in Hamburg.
Ihre juristische Ausbildung absolvierte sie in Marburg, Tübingen und Hamburg (1. Staatsexamen 1970, 2. Staatsexamen 1975), dazwischen war sie journalistisch an Tageszeitungen in Gießen und Göttingen tätig. 1983 wurde sie mit der Arbeit „Urheber-schaft, Miturheberschaft und wissenschaftliches Gemeinschafts-werk“ vom Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg promoviert. 1988 wurde ihr der Grad eines Master of Laws (LL.M.) der University of Wisconsin-Madison verliehen.
Von 1976 bis 1980 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg, ab 1980 wissenschaftliche Referentin in der sozialwissenschaftlichen Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, ab 1982 in Bremen am neu gegründete Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP). Seit 2003 lehrt sie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, zunächst als Hochschuldozentin, seit 2007 als Professorin.
In die Zwischenzeit fallen ein einjähriger Forschungsaufenthalt an der University of Wisconsin-Madison Law School (1986/87) sowie mehrere Vertretungsprofessuren an der Universität Bremen (1987/88, 1990, 1997-99) und der Humboldt-Universität zu Berlin (2000/01). Von 2002 bis 2006 war sie Sprecherin des Zentrums für feministische Studien der Universität Bremen (ZFS, heute ZGS = Zentrum Gender Studies), von 2007 bis 2010 Studiendekanin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen.
Konstanze Plett hatte seit 1980 den Schwerpunkt in der Rechtssoziologie und seit Anfang der 1990er Jahre auf Themen zu Recht und Geschlecht, die sie Ende der 1990er Jahre zu der Frage, wie die Menschenrechte intersexuell geborener Menschen gewahrt werden können, geführt haben.
Wichtige Veröffentlichungen von Konstanze Plett zu dieser Thematik sind:
„Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin“, in: Frauke Koher / Katharina Pühl (Hrsg.), Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen, Opladen: Leske + Budrich, 2003, 21-41
„Intersexualität als Prüfstein: Zur rechtlichen Konstruktion des zweigeschlechtlichen Körpers“, in: Heinz, Kathrin / Thiessen, Barbara (Hrsg.), Feministische Forschung – Nachhaltige Einsprüche, Opladen: Leske + Budrich, 2003 (Studien interdisziplinäre Geschlechterforschung, 3), 323 – 336
„Rechtliche Aspekte der Intersexualität“, in: 20 Zeitschrift für Sexualforschung 2007, 162 –175
Intersex und Menschenrechte“, in: Claudia Lohrenscheit (Hrsg.), Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht, Baden-Baden: Nomos, 2009, S. 151–167
Homepage: http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=241
http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=241
Video
https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/v/21724
und zur Kritik:

Gender – Gaga


und insbesondere Ulrich Kutschera:
http://www.kath.net/news/62431
mit einem Video – Interview mit Ulrich Kutschera

sowie:

Nobelpreis für „Physiologie & Medizin“ an Bundesverfassungsgericht?


Es ist schlicht Dilettantismus, wenn die Rechtswissenschaft sich anmaßt, über etwas anderes als über juristische Normen, deren Systematik und prozessualer Anwendung, die der Ebene des SOLLENS angehören, urteilen zu können, nämlich auch inhaltlich, also auf der Ebene des SEINS (hier des biologischen Seins). Sie tut das zum Beispiel dann, wenn sie ignoriert, was es bedeutet, Vater zu sein, um statt dessen mit einer juristischen Fiktion von Vaterschaft zu arbeiten. Sie setzt sich damit in Widerspruch zur Realität.
Ontologische Urteile stehen der Rechtswissenschaft nicht zu, weil sie diesbezüglich inkompetent und urteilsunfähig ist, tut sie es doch, dann handelt es sich um eine irrige Anmaßung oder um einen Denkfehler.

 

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