Hartmut Krauss <H-Krauss@t-online.de> andreas-eng@web.de
Sehr geehrtes Verlags-Team,
Bitte leiten Sie diese Nachricht an Hartmut Krauss weiter.
Ich sah auf Ihrer Internetseite
[https://frankfurter-erklaerung.de/2018/03/islam-und-unglaeubige-2/]
(Datum 15.02.2019) den folgenden Text von Ihnen.
Zitat:
„Das zentrale Hindernis, das der im Koran festgelegten islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von „Ungläubigen“, die sog. Kafire. Als Feinde der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die „Ungläubigen“ als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen.“
Könnten Sie bitte die Textstellen aus dem Koran zitieren, wo die „islamische Weltherrschaft“ festgelegt ist.
Vielen Dank
MfG
Andreas E.
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Hartmut Krauss
Aus dem Koran
„Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist (w. die den Menschen hervorgebracht worden ist). Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“ (Sure 3, 110)
„Als einzig wahre Religion gilt bei Gott der Islam“ (Sure 3, 19).
„Und kämpft gegen sie, bis … nur noch Gott verehrt wird (bzw. die Religion Allah gehört, H. K.)!“ (Sure 2, 193).
„Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten. Und es sprechen die Juden: Esra ist Allahs Sohn.‘ Und es sprechen die Nazarener: ‚Der Messias ist Allahs Sohn.‘ Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah, schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!“ (Sure 9, 29, 30). (ebd.)
„O ihr, die ihr glaubt, kämpfet wider die Ungläubigen an euern Grenzen, und wahrlich, lasset sie Härte in euch verspüren. Und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“(Sure 9, 123).
„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. … Und hätte Allah gewollt, wahrlich, er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch wollte er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet er ihre Werke irre. Er wird sie leiten und ihr Herz in Frieden bringen. Und einführen wird er sie ins Paradies, das er ihnen zu wissen getan. … Und viele Städte, stärker an Kraft als deine Stadt, welche dich ausgestoßen hat (Mekka), vertilgten wir, und sie hatten keinen Helfer!“ (Sure 47, 4-6, 13).
„Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; denn Allah ist mit euch, und nimmer betrügt er euch um eure Werke.“ (Sure 47, 35)
„Und diejenigen, die ungläubig sind, sollen ja nicht meinen, sie würden(uns) davonlaufen (w. sie würden das Rennen machen?). Sie können sich (unserem Zugriff) nicht entziehen. Und rüstet für sie, soviel ihr an Kriegsmacht und Schlachtrossen (?) (aufzubringen) vermögt, um damit Gottes und eure Feinde einzuschüchtern, und andere außer ihnen, von denen ihr keine Kenntnis habt, (wohl) aber Gott!“ (Sure 8, 59, 60)
Aus den Hadithen
„Mir wurde befohlen, die Menschen solange zu bekämpfen, bis sie ‚Es gibt keinen Gott außer Allah‘ sagen.“ (vgl. Krauss 2013, S. 42)
„Ich bin vor der Stunde (d. h. dem Tag der Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert, bis Allah der Erhabene allein angebetet wird. (…) und demjenigen, der sich meinem Befehl widersetzt, ist Erniedrigung und Unterwürfigkeit beschieden. (ebd.)
http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-der-islam-als-grund-und-menschenrechtswidrige-weltanschauung.html
Siehe auch: Bukhari V1 B2 N 25 berichtet von Ibn ‚Umar: Der Gesandte Allahs sagte: „Mir wurde durch Allah geboten, die Menschen zu bekämpfen bis sie bezeugen daß niemand außer Allah das Recht hat angebetet zu werden und daß Mohammed Allahs Gesandter ist. Wenn sie das bezeugen und auch die Gebete perfekt ausführen und die obligatorische Armengabe vornehmen können sie ihr Leben und ihren Besitz vor mir retten. Wenn sie aber gegen islamische Gesetze verstoßen wird das Allah in Seiner Endabrechnung auflisten.“
http://derprophet.info/inhalt/anhang3-htm/
Zum Kontext
Gemäß dem islamischen Grunddogma umfasst das islamische Gemeinwesen alle Menschen. Solange allerdings, durch Satan verleitet, Menschen nicht dem Islam folgen und „ungläubig“ bleiben, bleibt auch das islamische Gemeinwesen unvollständig und die „naturgenmäße“ Weltherrschaft der von Allah befohlenen Daseinsordnung steht aus. Die Muslime, also die Mitglieder der Gemeinschaft der Rechtsgläubigen, sind deshalb dazu verpflichtet, durch ein Ensemble von Anstrengungen auf ein Ende dieses Übelstandes hinzuwirken und sich für die Errichtung der islamischen Weltherrschaft einzusetzen. Die Gesamtheit dieser Anstrengungen (mit dem Herzen, mit der Zunge oder mit der Hand) bezeichnet der „Dschihad“.
Der Islam ist seinem endogenen Wesen nach eine sich selbst verabsolutierende frühmittelalterliche Herrschaftsideologie mit einer religiösen bzw. monotheistischen Grundprämisse. „Allah“ und sein vermeintlicher Gesetzeswille werden als Projektionsfläche benutzt, um eine vormoderne zwischenmenschliche Herrschaftsordnung mit absolutem Geltungsanspruch festzulegen und zu legitimieren. Dem Einzelnen wird suggeriert, ein Geschöpf Allahs zu sein und sich dessen Willen bedingungslos unterwerfen zu müssen (Islam = Hingabe an Allah). Diese Unterwerfungsaufforderung als absolutes und allumfassendes Lebensführungsprinzip (Gottesknechtschaft) beinhaltet vollständigen Gehorsam gegenüber den angeblich göttlichen Imperativen, darin eingeschlossen die zentrale Anweisung zur Aufrechterhaltung, Überwachung und Ausdehnung der göttlich ein für alle Mal festgelegten Herrschaftsordnung. „Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist (w. die den Menschen hervorgebracht worden ist). Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“ (Koran, Sure 3, 110)
Die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans bilden die normative Grundlage für den Aufbau eines umfassenden Kontroll- und Überwachungssystems: Alle Muslime sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der hierarchisch gegliederten Gesellschaft dazu angehalten, das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sündhaftes in die Schranken zu weisen und zu ahnden. Das heißt: Im Islam ist der Gläubige nicht nur Gottesknecht, sondern zugleich immer auch „herrberechtigt“ gegenüber Andersgläubigen, Nonkonformen, Sündern etc. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten bzw. sie entsprechend zu überwachen. (D. h: Dem Islam ist von Grund auf ein Blockwartsystem eingebaut.) Dabei wird die Verletzung der göttlichen Vorschriften in erster Linie nicht als individuelle Handlung eines Einzelnen gewertet, der wegen seines Seelenheils von weiterem sündhaften Verhalten abgebracht werden soll, sondern als Beschädigung bzw. Beschmutzung der Umma in ihrer Eigenschaft als sakrale Gemeinschaft. So zielt die koranische Aufforderung, Rechtes zu gebieten und Unrechtes zu bekämpfen im Endeffekt immer auf die Wahrung bzw. Wiederherstellung der „Ehre“ der zur absoluten Herrschaft berufenen Gemeinschaft der Rechtgläubigen.
Genauer betrachtet fungiert der Islam damit als kulturspezifischer religiös-weltanschaulicher Code einer absoluten Herrschaftsordnung vormoderner (frühmittelalterlicher) Prägung. Dabei ist der Islam eben gerade nicht einfach nur eine „Religion“ bzw. ein privates Glaubenssystem, sondern er verkörpert wie gesagt eine allumfassende monotheistische Weltanschauung mit absolutistischem Geltungsanspruch, die gleichermaßen als politische Herrschaftsideologie, Rechtssystem und Alltagsethik in Erscheinung tritt. Die Gesetze Allahs als dem einzigen und allmächtigen Schöpfer der Welt und des Menschen, die im Koran ewig und endgültig festgelegt sind, beinhalten folglich nicht etwa nur spirituelle Aussagen und rituelle Hinweise, sondern Regeln, Vorschriften und Hinweise für alle Lebensbereiche, denen der Gläubige unbedingt zu folgen hat. „Islam“ bedeutet damit konkret Unterwerfung unter den Willen Allahs in allen Lebensfragen wie Tagesablauf, Ernährung, Kleidungsordnung, Geschlechterbeziehungen als Ausdruck von rechtgläubiger Moral, politisches, wirtschaftliches und soziales Handeln, das Verhalten gegenüber einer nichtmuslimischen Umwelt etc. Die alltagspraktische Befolgung der Gottesgesetze, die in einem ganzheitlichen Verweisungszusammenhang stehen, ist der wahre Gottesdienst der gläubigen Muslime und bildet den eigentlichen Kern des gesamten Islam.
Die hervorstechendenden Merkmale der islamischen Herrschaftsideologie bestehen nun in Folgendem:
- Anspruch auf Weltherrschaft. „Als einzig wahre Religion gilt bei Gott der Islam“ (Koran, Sure 3, 19). „Mir wurde befohlen, die Menschen solange zu bekämpfen, bis sie ‚Es gibt keinen Gott außer Allah‘ sagen.“ (Hadith; vgl. Krauss 2013, S. 42) „Ich bin vor der Stunde (d. h. dem Tag der Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert, bis Allah der Erhabene allein angebetet wird. (…) und demjenigen, der sich meinem Befehl widersetzt, ist Erniedrigung und Unterwürfigkeit beschieden. (ebd.)
- Absolute Ungleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen. „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für geboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten.“ (Koran, Sure 9,29).
- Absolute Ungleichstellung von Männern und Frauen. „Und die Männer stehen (bei alledem) über ihnen (den Frauen, H. K.)“ (Koran Sure 2, 228)
- Massive Bestrafung von Apostaten und „Gotteslästerern“/rigorose Negation des Rechts auf Weltanschauungsfreiheit. Als maßgeblich werden folgende überlieferten Prophetenworte angesehen: „‚tötet den, der seine Religion wechselt!‘ und ‚Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem der drei (Fälle): der verheiratete Ehebrecher, Leben um Leben, und der seinen Glauben Verlassende und von der Gemeinschaft sich Trennende.‘“ http://www.gair.de/pdf/publikationen/tellenbach_apostasie.pdf
- Kennzeichnend für den Islam ist nicht zuletzt die Untrennbarkeit von Religion (Gottesglauben), Staat und Recht unter dem Primat des Religiösen. „Es gibt keine wichtige Frage des Lebens, für die der Islam (göttlich festgelegt in Koran und Sunna; H. K.) keine gesetzliche Regelung hat.“ (Chomeini 1983, S. 8). Diesbezüglich wird auf das kategorische Vorbild des Propheten Mohammed verwiesen: Dieser verkündete und erläuterte nicht nur die Gesetze, sondern er verwirklichte sie auch. „Zum Beispiel“, so Chomeini (ebd. S. 28), „führte er die Bestimmungen des Strafgesetzes aus; er hackte den Dieben die Hände ab, verhängte Hadd, steinigte.“
Beste Grüße
Hartmut Krauss


