Hoher Anteil von Ausländern und Muslimen in deutschen Gefängnissen

Hartmut Krauss
Ausländer/Migranten/Flüchtlinge weisen im Durchschnitt bzw. proportional zur Gesamtbezugsgruppe eine eindeutig höhere Kriminalitätsbelastung auf als Einheimische. Ursächlich verantwortlich ist hierfür nicht ein genetischer Determinismus, sondern ein dynamischer multifaktorieller Kausalzusammenhang, dessen Grundlage in vielen Fällen ein religiös überformter Sozialisationsstil ist, der auf vormodern-autoritären und traditionellen Dogmen beruht, die nicht hinterfragt werden dürfen.
Diese migrationsbedingte ‚Einlagerung’ nichtwestlicher Normorientierungen, Bewusstseinsformen und Verhaltensstandards in die Lebenswirklichkeit postmodern-spätkapitalistischer Gesellschaften setzt nun eine widersprüchliche Gleichzeitigkeit zweier gegenläufiger Herrschaftskulturen in Kraft:
eine direkt-sozialisatorische und eine indirekt-anforderungsbildende. Die Binnenlogik traditionell- autoritärer Sozialmoral kollidiert mit der äußeren Lebenswirklichkeit einer spätkapitalistischen Vergesellschaftungslogik: Prämodern-unaufgeklärte (islamische) Gottesreligion prallt auf riskante und „unübersichtliche“ Marktvergesellschaftung. Für die muslimischen Zuwanderer mit traditionell-religiöser Lebensorientierung ergibt sich
aus dieser soziokulturellen Gegensatzerfahrung ein elementarer Vergesellschaftungskonflikt:
Einerseits unterliegen sie dem primären Einfluss der unmittelbaren, innerhäuslich vermittelten autoritär-patriarchalischen Denkweisen, Werte, Rollenbilder und Lebensregeln mit ihren spezifischen Sanktions- und Belohnungsformen. Andererseits sind sie unhintergehbar den vielschichtigen Einwirkungen der westlich-spätkapitalistischen ‚Spätmoderne’ mit ihren gegensätzlichen Anforderungslogiken, Normen, Verhaltensmodellen, Anreizungen etc. ausgesetzt. Oftmals führt die subjektive Verarbeitung dieser Gegensatzerfahrung in eine kriminelle und/oder radikal-islamische Richtung mit fließenden Übergängen.
So ist es kein Zufall, dass – neben dem binneneuropäischen Kriminalitätstourismus – der Anteil muslimischer Häftlinge in den europäischen Zuwanderungsgesellschaften steigt. Das gilt insbesondere auch für Deutschland:
„Im Westen stieg der Ausländeranteil seit 2016 in Hamburg von 55 auf 61 Prozent, in Berlin von 43 auf 51, in Niedersachsen von 29 auf 33, in Rheinland-Pfalz von 26 auf 30, in Baden-Württemberg von 44 auf 48, in Bremen von 35 auf 41, in Schleswig-Holstein von 28 auf 34, im Saarland von 24 auf 27 Prozent deutlich an. Hessen verzeichnete vor drei Jahren bereits einen Anteil von 44,1 Prozent, der auf 44,6 Prozent kletterte.
Bayern registrierte seit 2012 eine Zunahme von 31 auf 45 Prozent. In absoluten Zahlen saßen zum Beispiel in Baden-Württemberg 3569 Ausländer aus 98 Staaten in Haft. Die meisten stammten hier aus der Türkei, aus Gambia, Rumänien, Algerien, Italien, Georgien, Polen, dem Kosovo, Syrien und Albanien.“ (…)
„Im Januar seien in den hessischen Justizvollzugsanstalten 1280 Gefangene muslimischen Glaubens gezählt worden; das entspreche einer Quote von 27,4 Prozent. In manchen Anstalten nähmen rund 40 Prozent das religiöse Angebot an.“
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/Anteil-ausl%C3%A4ndischer-H%C3%A4ftlinge-in-Gef%C3%A4ngnissen-steigt-article4031756.html
http://www.gam-online.de/Bilder/02-2016%20Migranten%20und%20Fl%C3%BCchtlinge%20als%20Straft%C3%A4ter.pdf
Hervorzuheben ist ergänzend auch der wesentliche Sachverhalt, dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) bislang keine klare und eindeutige Erfassung der Kriminalität der Zuwandererbevölkerung erlaubt. So wird der Migrationshintergrund in der PKS nicht erfasst; unterschieden wird nur zwischen Deutschen und nichtdeutschen Straftätern. Straftäter mit einem deutschen Pass, aber einem nichtdeutschen Herkunfts- und nichtwestlichen Sozialisationshintergrund werden nicht erfasst, sondern einfach den deutschen Straftätern zugeteilt. Es liegt auf der Hand, dass damit eine wesentliche Realitätsverzerrung vermittelt wird. In seltener Klarheit wurde dieser Sachverhalt auch im Kriminalitätsbericht Duisburg 2013, S. 69f. festgehalten:
„Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gestattet gleichwohl kaum eine zutreffende
Bewertung der Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund; Spätaussiedler und Eingebürgerte gelten in der Statistik beispielsweise als Deutsche. Der (uninterpretierte) Aussagewert der Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität ist daher gering.“ Infolgedessen wird auch die Feststellung „passdeutscher“ Straftäter mit einem islamischen Sozialisationshintergrund erhebungstechnisch blockiert.
Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031
 

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