Heils Grundrente

Wichtiger Schritt oder ein Versuch, den SPD-Niedergang aufzuhalten?

05.02.2019
Paul Linke
Die Grundrente ist im Koalitionsvertrag längst festgelegt. Doch die konkrete Umsetzung entfacht nun einen Streit unter den Bündnispartnern von Union und SPD. Uneins zeigt sich auch die Opposition beim Thema Grundsicherung im Alter. Sozialverbände begrüßen die Pläne von Sozialministers Hubertus Heil.


https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190205323847462-grundrente-spd-niedergang/?utm_source=de_newsletter_links&utm_medium=email
https://www.tagesschau.de/inland/diskussion-grundrente-105.html
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Andrea-Nahles-SPD-Chefin-fordert-radikalen-Umbau-des-Sozialstaats
https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/finanzluecke-voraus-schwere-zeiten-fuer-den-nanny-staat-/23947078.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/spd-sozialpolitik-der-abschied-vom-aequivalenzprinzip/23958584.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/spd-sozialpolitik-der-abschied-vom-aequivalenzprinzip/23958584.html
Kommentar GB:
Wichtig ist, daß der Charakter der Rentenversicherung als einer VERSICHERUNG bedacht und bewahrt wird; das ist es, worauf Lindner in dem obigen Artikel völlig zu Recht angespielt hat.
Sämtliche Rentenauszahlungen, die sich nicht aus der klassischen Versicherungslogik (siehe oben: Lindner) ergeben, müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen und nicht zu Lasten der Rentenversicherten erfolgen, weil das sonst deren Enteignung bedeutet.
Und eine solche Enteignung ist durch nichts zu rechtfertigen!
Stichwort: Versicherungsfremde Leistungen
Wenn also z. B. eine „Mütterrente“ ausgezahlt werden soll, die nicht aus Versicherungsbeiträgen finanziert wird und werden kann, dann muß zugleich deren Finanzierungsquelle benannt werden und geklärt sein. Nämlich, wenn es korrekt läuft: es darf ausschließlich das allgemeine Steueraufkommen im Haushalt des Bundes in Anspruch genommen werden.
In jedem solchen Fall muß darauf geachtet werden, daß die mit Eigenmitteln erworbenen Ansprüche der Rentenversicherten nicht durch verdeckte Umverteilung verkürzt werden, d. h. Enteignungen dieser Art müssen politisch unterbunden werden. Hilfreich könnte hier auch ein Rechtsanspruch der rentenversicherten Personen sein, dahingehend, daß Eingriffe in die Berechnungsweisen ihrer Renten ggf. als rechtswidrige Enteignung gelten.
Und dann muß das im Parlament auch so debattiert werden: will das Parlament Steuermittel für solche speziellen Rentenzwecke verwenden, im Sinne von sozialen Staatsrenten, und aus welchen Gründen, oder will es das nicht?
Aber soziale Staatsrenten sind etwas ganz anderes als Sozialversicherungsrenten, die sich einzig und allein aus der oben genannten Versicherungslogik ergeben.
Diese Trennung sollte klar hervortreten, anstatt bewußt verwischt zu werden, um möglichst unauffällig Umverteilungen und Enteignungen zu ermöglichen.
 
 
 
 
 
 
 
 

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