Verbot von Kinderehen ist verfassungswidrig
„Eigentlich wollte der Bundestag schon im vergangenen Jahr für Klarheit in Sachen Kinderehen sorgen: Es sollte keine Ausnahmen mehr in Deutschland geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die deutschen Vorschriften zum Verbot von jedoch Kinderehen für verfassungswidrig. Damit schreitet die Schaffung eines parallelen islamischen Rechtssystems hierzulande weiter voran.“ (…)
von Soeren Kern
von Soeren Kern
http://www.anonymousnews.ru/2018/12/15/bgh-und-bverfg-pruefen-einfuehrung-von-scharia-recht-in-deutschland/?fbclid=IwAR1tbVEQ2CF6IpFgGPS2tIRuZnDGqziSfZtGBEGiObfLSmkSDmMqFK1RHX4
Kommentar GB:
Ein Urteil des BVerfG hierzu gibt es bisher nicht.


