Wann kann man IS-Frauen anklagen?
Stand: 22.01.2019
Wer IS-Kämpfern den Haushalt geschmissen hat, hat sich damit wohl nicht als Mitglied der Terrormiliz strafbar gemacht.
Deutsche Ermittler versuchen, sie dennoch vor Gericht zu bringen.
Von Claudia Kornmeier und Markus Sehl, ARD-Rechtsredaktion
https://www.tagesschau.de/inland/is-frauen-109.html
Kommentar GB:
Das ist die Frage. In den NS-Prozessen, die hier wohl vergleichbar sein dürften, ist die Beihilfe, Mitwirkung und Mitschuld bis hin zu entsprechenden Verurteilungen m. E. weit ausgelegt worden. Wenn diese faktisch praktizierte Auslegung übernommen werden würde, dann wären die IS-Frauen sehr wahrscheinlich zu verurteilen. Aber man in Ansehung eines feministisch-islamophilen Zeitgeistes kann man absehen, daß es wohl nicht so kommen wird.

