25.01.2019
Falsche Angaben, zum Beispiel in der Steuererklärung, beim Schonvermögen als Hartz-IV-Empfänger oder als Student im BAföG-Antrag, werden bestraft. In besonders gravierenden Fällen droht sogar die Freiheitsstrafe. Lügt dagegen ein Asylbewerber hinsichtlch seiner Identität, macht er sich nicht strafbar. Das müsse sich ändern, befindet Jörg Meuthen und schreibt dazu auf seiner Facebook-Seite:
https://www.theeuropean.de/joerg-hubert-meuthen/15317-misst-der-staat-mit-zweierlei-mass


