Helfen, aber nicht kämpfen
Kommentar GB:
(…) „Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eröffnete Frauen die Möglichkeit des Kampfeinsatzes. Die Elektronikerin Tanja Kreil hatte geklagt – und recht bekommen. Seit 2001 dürfen Frauen in der Bundeswehr ohne Einschränkung Dienst an der Waffe leisten.“ (…)
Der feministische Gleichheits- und Gleichstellungswahn schreckt vor nichts zurück. Die lediglich ausgesetzte Wehrpflicht gilt übrigens nach wie vor, aber nur für Männer. Frauen sind vom Grundgesetz nicht, wie noch in der Weimarerer Verfassung, gleichverpflichtet, sondern privilegiert worden.
Es stellt sich m. E. die politische und juristische Frage, ob und inwieweit der EUGH überhaupt befugt ist, insoweit Recht zu sprechen.


