Fünf Antworten zu den Ungereimtheiten rund um die Terrorgruppe
Die Taten der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurden rekonstruiert, doch es bleiben Fragen:
Wie viele Täter gab es wirklich?
Haben die Behörden die Aufklärung behindert?
Und was hat es mit den toten Zeugen auf sich?
Kommentar GB:
Im Hinblick auf das zukünftige Urteil stellt sich m. E. allererst die Frage, was (a) objektiv und zweifelsfrei erwiesen werden konnte – und (b), was nicht. Und welche Fragen sind (c) offen und ungeklärt geblieben? Was also (d) kann wem – lebendig oder tot – eigentlich objektiv und zweifelsfrei vorgeworfen werden? Und wo beginnt und welches Feld umschließt (e) die Interpretation dessen, was nicht zweifelsfrei erwiesen werden konnte?
Das Urteil:
und ein Kommentar zum Prozeß:


