Brief aus Brüssel, 2018 / Juni, 03.07.2018
Teil I
„Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Juni 2018, dass der Begriff „Ehegatte“ im Rahmen des Gemeinschaftsrechts geschlechtsneutral sei und mithin die Homo-Ehe vollumfänglich mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden müsse (Rechtssache C-673/16). Es war wieder eines jener Phantasie-Urteile der Götter in Robe, die auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau thronen. Denn damit widersprach der EuGH nicht nur sich selbst, sondern maßt sich auch Kompetenzen an, für die er kein Mandat hat.“ (…)