Aus: Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2017, S. 54
„Fallkonstellation: Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch
„Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 112 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war (2016: 86).
13 Opfer wurden dabei getötet.“
Fallkonstellation: Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling.
„Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen wurden 38 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war (2016: 28).
Kein Opfer wurde getötet.“
Es stellt sich die Frage, warum man Taten, bei denen nur eine relativ kleine Zahl oder gar keine Todesopfer zu beklagen sind (112/13; 38/0), diesem Deliktbereich (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen) zuordnet.“
Die wichtigsten Fakten in unter drei Minuten:
http://www.politikversagen.net/bka-statistik-fluechtlinge-toeten-deutsche-aber-nicht-umgekehrt