Im Zuge der Einwanderungswelle Grundgesetzänderung möglich
Aber welchen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang das – nur angeblich oder tatsächlich dem Grundgesetz übergeordnete – Europarecht? Trifft es zu, daß das GG als Rechtsquelle allenfalls noch eine untergeordnete oder gar keine Relevanz mehr hat? Das würde bedeuten, daß die EU-Verträge von Lissabon, Masstricht und Amsterdam faktisch unsere Verfassung wären?
Das wäre die juristisch und zugleich politische Frage; siehe hierzu: