Magna Carta Libertatum vom 15. Juni 1215
Johann, von Gottes Gnaden König von England, Herr von Irland, Herzog der Normandie und von Aquitanien und Graf von Anjou
§ 2. Wir und unsere Nachkommen für alle Zeiten haben allen Freien unseres Reichs alle unten stehenden Freiheiten verliehen, daß sie und ihre Nachkommen dieselben haben und behalten sollen auf immer, von uns und unseren Erben.
„Die Worte ‚Habeas corpus …‘ (‚Du sollst den Körper ergreifen‘) leiteten in England die königlichen Haftbefehle ein.
In der Habeas Corpus Akte schränkte das englische Parlament 1679 dieses Vorrecht des Königs,
Personen festzunehmen, ein und bestätigte das Recht auf persönliche Freiheit. …”
Tja, das waren Zeiten!
Dr. Gudrun Eussner
27. Mai 2018