10.05.2018
Die Hoheit über die Grenzen ist ein elementarer Bestandteil der Souveränität, den kein Unionsvertrag und keine Unionsgesetzgebung aufheben kann. Das ist auch nicht geschehen. Kaum ein Unionsstaat hätte dem zugestimmt. Art. 78 AEUV (gemeinsame Asylpolitik) gibt der Union keine Ermächtigung, die Einreise von Drittstaatlern in die Mitgliedstaaten zu regeln.
Thilo Sarrazin
http://www.theeuropean.de/sarrazin-thilo/13991-die-oeffnung-der-grenzen-war-rechtswidrig