Änderung des Vornamens im Grundbuch nach Geschlechtsumwandlung muss mittels Zusatzes „Namensänderung“ versehen werden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.03.2018 – 1 W 439/17 – Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität Soll der Vorname eines Eigentümers im Grundbuch nach einer Geschlechtsumwandlung in einen weiblichen Vornamen geändert werden, so muss dies durch den Zusatz „Namensänderung“ […]
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