Brief aus Brüssel, 2018 / März, 01.04.2018
Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet
„Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten bei der Antwortfindung, so zum Beispiel die Abstimmung über die Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2017/2125(INI)). Denn diese Abstimmung war dank zahlreicher Änderungsanträge mit namentlicher Stimmabgabe im Plenum ein umfangreicher Stimmungstest über die wirklichen Positionen nicht nur der deutschen Europa-Abgeordneten bei grundsätzlichen Fragen. Die Auswertungsmethode für alle ist unspektakulär: Man ordne schlicht dem zur Abstimmung gestellten Text die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung zu. Beides ist auf den Webseiten des EU-Parlaments offiziell zugänglich. Ich will mich heute allerdings den deutschen Abgeordneten zuwenden. Deren Abstimmungsverhalten war übrigens symptomatisch für das aller Mitglieder des Hohen Hauses.“ (…)
Kommentar GB:
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