Wahlrechtsreform soll Frauenanteil unter Abgeordneten erhöhen
Kommentar GB:
Ein Leserkommentar lautet:
Dirk S 12.03.2018 – 10:59
Eine Quote bei der Vergabe der Bundestagsmandate wäre nicht verfassungsgemäß (Art. 38 Abs 1 GG). Jedes Wahlrecht, dass eine solche beinhaltet, muss vor dem BVerfG scheitern (andernfalls wäre tatsächlich Art. 20 Abs. 4 GG erfüllt).
Man könnte auch sagen, dass Teile der Union und SPD eine verfassungsfeindliche Diskussion führen. Wo bleibt da der Verfassungsschutz?
Verfassungsgemäße Grüße,
Dirk S


