OVG Nordrhein-Westfalen sieht Anforderungen an Vorliegen einer Religionsgemeinschaft der klagenden Verbände nicht als erfüllt an
„Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes.“ (…)
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2017
– 19 A 997/02 –