Soll das Journalismus sein?
Kommentar GB:
In postmodernen Zeiten wird beurteilt, indem Mutmaßungen über Unterstellungen, die auf Gerüchten beruhen, als Beweis angesehen werden, womit wir auf dem geistigen Niveau der spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Hexenprozesse angekommen wären.
Fabelhaft. Das ist das Ergebnis des feministischen Fortschritts.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Und zur Erinnerung: Jörg Kachelmann


