„Der Karlsruher Beschluss ist ein Zeichen von Ignoranz“
Kommentar Dr. Gudrun Eussner:
http://eussner.blogspot.de/2015/03/kopftuchurteil-des-bundesverfassungsger.html
Kommentar GB:
Wenn Verfassungsrichter sich, obwohl das durch Nutzung fachlicher Expertise möglich und nötig wäre, nicht sachkundig machen und dann gemäß Vorurteil, persönlichen Präferenzen oder Zeitgeistgefolgschaft urteilen, handelt es sich dann um vorsätzliche oder grob fahrlässige Schlechtleistung? Und mit welchen Konsequenzen?


