http://www.verfassungen.de/de/de45-49/2+4vertrag90.htm
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2+4-vertrag.pdf
Gibt es (ggf. in einem nichtöffentlichen Teil dieses staatsrechtlichen Vertrages) nach wie vor eine vertragsrechtliche Einschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland?
In der folgenden Quelle wird die Frage angedeutet, siehe:
http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0046_zwe&object=translation&l=de
