TU Darmstadt

Er empfahl „Kleine Rassenkunde“ –

Dozent darf nicht mehr lehren

Stand: 27.09.2017
Kommentar GB:
In diesem Artikel (link s. u.), bei dem unklar bleibt, von wem er stammt, wird ein (hier ungeprüfter und unkommentierter) Fall an der TU Darmstadt dargestellt und dann völlig willkürlich und sachlich falsch mit einem ganz anderen Fall, dem von Prof. Dr. Ulrich Kutschera / Uni Kassel / verknüpft, nach meinem Eindruck mit dem Vorsatz, ihn  diffamierend bzw. verleumdend anzugreifen:

Zitat:

„Es ist nicht das erste Mal, dass ein Hochschullehrer wegen rassistischer und homophober Äußerungen in der Kritik steht. Gegen den Kasseler Biologie-Professoren Ulrich Kutschera gab es im Sommer massive Proteste von Studenten. Er war durch provozierende Bemerkungen zu Gender-Fragen aufgefallen und nannte das Adoptionsrecht für Homosexuelle „staatlich geförderte Pädophilie“. Anders als im Fall des Darmstädter Lehrbeauftragten ist Kutschera jedoch bisher nicht die Lehrerlaubnis entzogen worden.“

„Zu dem vorstehenden Text merkt Prof. Dr. Ulrich Kutschera das Folgende an:

1.       Ich habe in keiner meiner zwölf Bücher bzw. ca. 300 Veröffentlichungen (plus Interviews) eine einzige rassistische bzw. homophobe Äußerung getroffen – im Gegenteil: an allen entsprechenden Stellen habe ich dargelegt, dass Homoerotiker wegen ihrer angeborenen Veranlagung keinesfalls diskriminiert werden dürfen.

2.       Im von Ihnen indirekt angesprochenen kath.net-Interview habe ich nicht das Adoptionsrecht für Homosexuelle staatlich geförderte Pädophilie genannt. Ich habe vielmehr auf mögliche Gefahren durch homoerotisch veranlagte Männer, die gemäß dem Grundsatz der allgemeinen Pädophilie (der Begriff hat vier verschiedene Bedeutungen) handeln könnten, hingewiesen. Ich weise z. B. auf die Monographie von Alexander Probst (Von der Kirche missbraucht, 2017) hin, der von homoerotisch veranlagten „Stiefvätern“ (kath. Priester und Erzieher) missbraucht wurde.

3.       Ich habe mich 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn habilitiert und meine Venia Legendi über eine Antrittsvorlesung 1993, Berufung auf den Lehrstuhl (C4) Pflanzenphysiologie mit Lehrgebiet Evolutionsbiologie, an die Universität Kassel übertragen. Von einem „Entzug meiner Bonner Venia Legendi“ war nie die Rede; das dürfte auch rechtlich unmöglich sein, da ich meine wissenschaftlich begründeten Aussagen im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern darf.“

https://www.welt.de/vermischtes/article169045727/Er-empfahl-Kleine-Rassenkunde-Dozent-darf-nicht-mehr-lehren.html

Anhang

 www.uni-kassel.de/fb10/institute/biologie/fachgebiete/pflanzenphysiologie

                      www.evolutionsbiologen.de

                      www.evolutionslehrbuch.com

                      www.youtube.com/user/evolutionsbiologenDE

                      www.hirudinea-lamarck1818.com/

Anmerkungen GB:

Zum Thema „Rassismus“ siehe:

https://frankfurter-erklaerung.de/2017/09/rassismus-und-rassismuskritik/

Es gibt einen weiteren Vorfall, in dem Prof. Kutschera unter Verletzung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit  betroffen ist, nämlich:

https://frankfurter-erklaerung.de/2017/09/zum-stand-der-meinungsfreiheit/

Ich habe dem hierfür Verantwortlichen folgendes geschrieben:

am 28.09.2017 21:26
Sehr geehrter Herr Jagau,
es ist m. E. sehr bedauerlich, wenn Wissenschaftler in der Öffentlichkeit daran gehindert werden, ihre wissenschaftlich begründete Sichtweise und Beurteilung vorzustellen. Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes ist das m. E. so wenig wie Wissenschaftsfreiheit.
Siehe hierzu:
und
Ich möchte Ihnen raten, Herr Jagau, das Buch von Herrn Kutschera zu lesen.
Im übrigen: wenn die SPD weiterhin Minderheitenpolitik betreibt, dann wird es weiterhin mit ihr abwärts gehen.
Denn das ist die Hauptursache ihres Niedergangs.
Also, wenn sie das wollen: machen Sie ruhig weiter so.
Mit freundlichen Grüße
Prof. Dr. Günter Buchholz

 

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