Zugang zum Beamtenverhältnis darf nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden
Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes festgelegten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer sind unwirksam. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und verpflichtete damit das Land, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Duesseldorf_2-K-742717_Mindestkoerpergroessen-fuer-Polizeibewerber-in-Nordrhein-Westfalen-rechtswidrig.news24664.htm
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