Dhimmis

in islamischen Staaten

Von Dr. Gudrun Eussner

„Zur Erklärung des Begriffes „Dhimmi“ müssen wir uns in die Zeit direkt nach Mohammeds Tod (632) und der Übernahme des neuen Glaubens durch die Bevölkerung der arabischen Halbinsel begeben. Von 638 bis 1683 erobert der Islam in Glaubenskriegen riesige Territorien in Afrika, Asien und Europa. Dort leben Völker mit eigener Religion und Kultur, mit eigener Sprache und Zivilisation. Diese Völker bilden die große Mehrheit der Menschen in den vom Islam eroberten Ländern. Sie alle werden durch das islamische Gesetz, die Scharia, regiert. Diese ist laut islamischer Lehre allgemein und universal und besteht für alle Menschen und alle Zeiten. Sie ist unveränderlich.

Es kommt nach dieser Lehre nicht in Frage, daß die Menschen der eroberten Gebiete einen anderen als den islamischen Glauben annehmen. Der Djihad, der Glaubenskrieg, zwingt sie unter den Islam. Allerdings ist es möglich, seinen Glauben und seine Kultur weiter zu behalten und zu pflegen, wenn man sich unter den Schutz des Islam begibt.

Schon im frühen Mittelalter werden dazu umfassende Gesetze erlassen. Der anerkannte islamische Jurist Abu’l-Hassan al-Mawardi (gestorben im Jahre 1058 d.Z.) erarbeitet genaue Regelungen, wie mit den Ungläubigen und vor allem mit deren Besitz und Land nach gewonnenem Glaubenskrieg umgegangen wird. Das Kapitel 5 seines Buches beschäftigt sich mit der „Beute„, die ihnen abgenommen wird. Er unterscheidet drei Arten des Landraubs:
  • Land, das mit militärischer Macht und Gewalt eingenommen wird, wenn seine Einwohner es durch ihren Tod, ihre Gefangennahme oder Auswanderung verlieren,
  • Land, das von ihnen übernommen wird, weil sie es aus Furcht verlassen haben,
  • Land, das durch Vertrag erworben wird. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Ungläubigen konvertieren oder sie zahlen Jizya, eine jährliche Kopfsteuer, und ihr Leben und ihr Besitz werden dadurch geschützt.
Die unter solchem Schutz lebenden Menschen sind die Dhimmis. Nur solche Menschen können Dhimmis werden, deren Glauben auf der Heiligen Schrift beruht, also Juden und Christen. Sie haben kein eigenes Recht auf Leben, Unversehrtheit und Besitz, sondern ein vermitteltes, durch die islamische Regierung gewährtes. Dieses Recht auf Leben muß jedes Jahr neu erworben werden. Der Vertrag, Dhimma, beruht auf Unterwerfung. Der Schutz endet, wenn die jährliche Kopfsteuer nicht gezahlt wird. Die Bescheinigung über die gezahlte Kopfsteuer berechtigt dazu, ein weiteres Jahr zu leben. Die Kopfsteuer dient der Bereicherung der Umma, der islamischen Gemeinschaft, vertreten durch ihre Herrscher. Symbolisch bedeutet sie die Aussetzung des Glaubenskrieges, des Djihad, der Tod, Versklavung oder Vertreibung von Nichtmuslimen mit sich bringt.“ (…)

http://eussner.blogspot.de/2017/08/dhimmis-in-islamischen-staaten.html#more

 

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