Ausnahmefall Deutschland ?

Die Debatte um einen Einsatz der Bundeswehr im Innern

11.8.2017

Das Grundgesetz setzt dem Einsatz des Militärs im Inland enge Grenzen. Angesichts der terroristischen Bedrohung wird jedoch immer wieder darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden darf.

Dieser Artikel erschien zuerst in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 32-33/2017)

http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/254178/einsatz-im-innern?pk_campaign=nl2017-08-23&pk_kwd=254178

Kommentar GB:

Eine Deislamisierungspolitik würde die meisten Vorausetzungen dieser zum Ausnahmezustand (Notstand) tendierenden Überlegungen und Bestrebungen überflüssig machen, weil die Voraussetzungen und vor allem die Ursachen wegfielen. Das wäre eine kausal wirkende Politik. Die kurzfristig unvermeidliche Aufrüstung des Sicherheitsstaates hingegen wirkt lediglich symptomatisch und das bei stark steigenden finanziellen und nicht-monetären Kosten. Aber dabei kann und darf es nicht bleiben. Der Tumor muß ausgeräumt werden.

Umgekehrt kann eine Islamisierungspolitik als Mittel zum Zweck einer faktischen Notstandsdiktatur betrieben werden, wie man an der jüngsten Entwicklung Frankreichs erkennen kann. Die Franzosen ernten jetzt in Gestalt massiver islamischer Anschäge die tödlichen Früchte der verfehlten Mittelmeerpolitik ihrer Regierungen. Analoges gilt für die EU-Kommission in Brüssel und die Regierungen in Madrid, Den Haag, Brüssel, London, Stockholm und Berlin.

Und ein neugewählter Präsident Macron kann im Auftrag seiner superreichen Hintermänner freihändig entscheiden. Indem der Ausnahmezustand angesichts fortdauernder, weil nicht bekämpfter islamischer Bedrohung zum Dauerzustand, wird der Präsident anstelle des Volkes zum Souverän. Wir sind in der VI. französischen Republik angekommen, mit einem sehr blassen Wiedergänger von Ludwig XIV an der Spitze.

Er wird alles tun, was von ihm erwartet wird.

 

 

 

 

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