Meinungsfreiheit: Die Freiheit zur Blasphemie

Beleidigte religiöse Gefühle als Tatbestand?

Bloß keine Sonderregeln für den Islam:

Der Pariser Rechtshistoriker Jacques de Saint Victor warnt vor einer Restauration des Delikts Blasphemie.

20.06.2017, von Michael Pawlik

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/blasphemie-als-tatbestand-15067882.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Kommentar GB:

Die gesamte aus den USA importierte Ideologie der Political Correctness (PC), die sich als neurotisch überempfindliches Syndrom narzisstischer Kränkungen von Ichschwachen darstellt, was im Grimmschen Märchen durch die „Prinzessin auf der Erbse“ personifiziert worden ist, sie ist nur ein Zweig an dem demselben Stamm der Intoleranz, von dem auch die heutige islamische Blasphemie abzweigt.

Das frühmittelalterliche Märchen von der arabischen Halbinsel soll der Kritik entzogen, und die ichschwachen Gläubigen dieses Märchens sollen nicht durch die Erfahrung dieser ihrer Schwäche verunsichert und dadurch verängstigt und weiter geschwächt werden.

Dagegen setzt sich die gewalttätige islamische  Ummah zur Wehr: sie will die ichschwachen und dadurch psychologisch von ihrer Ummah abhängigen Individuen kollektiv stabilisieren, ggf. durch kollektive Anwendung von Gewalt gegen jene, von denen sie ihre Scheingewißheiten bedroht wähnt.

Das alles bleibt vollständig in einem in sich geschlossenen frühmittelalterlichen Irrationalismus verhaftet.

Darin wurzelt die Inkommensurabilität mit der westlich-okzidentalen kulturellen Moderne.

 

 

 

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