Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

„Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft – und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei. “ (…)

http://www.freiewelt.net/nachricht/volksverhetzung-gilt-fuer-justiz-nicht-bei-beleidigung-deutscher-10070259/

Kommentar GB:

Und wieder einmal landen wir bei den GRÜNEN; s.o.   –   So ein Zufall aber auch.

 

 

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