Auskunftswunsch weist nicht hierfür erforderlichen starken Gegenwartsbezug auf
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017
– OVG 6 S 1.17 –
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Journalist nicht im Eilverfahren einen Anspruch auf Auskünfte über die Praxis der sogenannten Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes mit Medienvertretern durchsetzen kann.
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-S-117_Kein-Anspruch-auf-Auskunft-ueber-Hintergrundgespraeche-der-Bundeskanzlerin-und-des-Bundeskanzleramtes-im-Eilverfahren.news23958.htm
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/medien-zwischen-schoenreden-und-verschweigen/
Kommentar GB:
Wer sich über auffällige Parallelitäten und kontrafaktische Darstellungen oder Ausblendungen der Berichterstattung der deutschen Medien immer noch wundert (s. o.), der findet hier eine Erkärung.
Deshalb ist es oft hilfreich, ausländische Medien zu berücksichtigen, die schweizerische NZZ etwa.
Und auch im Internet existieren neben schlammtrüben hellklare Quellen, die allerdings unterschieden werden wollen.
Diskriminierung als Kunst der triftigen Unterscheidung ist eine wichtige Kompetenz, die erarbeitet sein will.
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