Kein Anspruch auf Auskunft über Hintergrund­gespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren

Auskunftswunsch weist nicht hierfür erforderlichen starken Gegenwartsbezug auf

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017
– OVG 6 S 1.17 –

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Journalist nicht im Eilverfahren einen Anspruch auf Auskünfte über die Praxis der sogenannten Hintergrund­gespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes mit Medienvertretern durchsetzen kann.

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-S-117_Kein-Anspruch-auf-Auskunft-ueber-Hintergrundgespraeche-der-Bundeskanzlerin-und-des-Bundeskanzleramtes-im-Eilverfahren.news23958.htm

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/medien-zwischen-schoenreden-und-verschweigen/

Kommentar GB:

Wer sich über auffällige Parallelitäten und kontrafaktische Darstellungen oder Ausblendungen der Berichterstattung der deutschen Medien immer noch wundert (s. o.), der findet hier eine Erkärung.

Deshalb ist es oft hilfreich, ausländische Medien zu berücksichtigen, die schweizerische NZZ etwa.

Und auch im Internet existieren neben schlammtrüben hellklare Quellen, die allerdings unterschieden werden wollen.

Diskriminierung als Kunst der triftigen Unterscheidung ist eine wichtige Kompetenz, die erarbeitet sein will.

 

 

 

 

 

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