Für die Staatsanwaltschaft Stendal trägt homophobe Hetze zur „Meinungsbildung“ bei

„Kein Ermittlungsverfahren gegen Hedwig von Beverfoerde, die Lesben und Schwule als

„LSBTTIQ-Sex-Lobby“

verunglimpfte – die Bezeichnung sei nicht „unverhältnismäßig“.“

http://www.queer.de/detail.php?article_id=28486

Kommentar GB:

Gibt es eigentlich den Begriff der heterophoben Hetze ?

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