Kein NPD-Verbot: die Begründung des BVerfG

„Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden, dass die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) nicht verboten wird. Damit haben die Richter in Karlsruhe dem Antrag des Bundesrats aus dem Jahr 2013 nicht stattgegeben.“ (…)

http://www.jurablogs.com/go/kein-ndp-verbot-die-begruendung-des-bverfg/3?utm_source=JB+TOP+NL&utm_medium=email

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