Mehr als 50.000 Euro Betreuungskosten

Für den Attentäter von Würzburg

„Den deutschen Steuerzahler hat die Betreuung des angeblich minderjährigen Migranten aus Afghanistan, der vor einigen Tagen mit einer Axt fünf chinesische Touristen zu ermorden versuchte, weit über 50.000 Euro gekostet.

„Aufgrund der von ihm bei dem Grenzübertritt gemachten Angaben wurde der Attentäter als alleinreisender Jugendlicher eingestuft. Anders als es Peter Altmaier (CDU) behauptet findet bei der Einreise keine ausreichende Prüfung der seitens der »Flüchtlinge« angegebenen Daten statt, sondern es werden die gemachten Angaben auf Treu und Glauben übernommen.

So konnte dieser Migrant als minderjähriger Afghane mit dem Namen Riaz Khan Ahmadzai einreisen. In der Zwischenzeit hat sich jedoch herausgestellt, dass der Attentäter bei der Angabe der persönlichen Daten, wie so viele andere Migranten auch, mindestens einmal gelogen hat. Statt aus Afghanistan stammt er ursprünglich aus Pakistan. Als Afghane jedoch standen seine Chancen auf Einwanderung in das deutsche Sozialsystem ungleich höher.

Da er seinen Angaben zufolge zudem minderjährig war, griffen zusätzliche Betreuungs- und Integrationsmaßnahmen. Zunächst erfolgte die rechtlich vorgeschriebene »Inobhutnahme« (§ 42 SGB VIII), die keinem unbegleitetem Migrant oder Flüchtling (UMF) verwehrt werden darf. Diese Erstmaßnahme kostet den Steuerzahler pro UMF ungefähr 2.000 Euro.

Dem schließt sich die Unterbringung des UMF in einem sogenannten »Clearinghaus« an. Im Falle des Attentäters war dies ein Kolpinghaus im Großraum Würzburg. Diese Unterbringung kostet pro UMF pro Tag knapp 150 Euro. Elf Monate lebte der Amokläufer in diesem Kolpinghaus, sodass hier Kosten über 50.000 Euro augelaufen sind.

Eine Pflegefamilie, die ein UMF aufnimmt und betreut, erhält rund 1.200 Euro pro Monat für die Betreuung und Aufnahme. In diesem Fall lebte der Attentäter erst zwei Wochen bei einer Gastfamilie, bevor er zu seinem zuvor per Video angekündigten Amoklauf ansetzte.

Jeder UMF wird nach der Anreise medizinisch eingehend untersucht. Die dafür anfallenden Kosten werden nach dem »Einheitlicher Bewertungsmaßstab« (EBM) berechnet und honoriert. Eine individuelle  Auflistung liegt für den Attentäter allerdings nicht vor.“  –  Quelle:

http://www.freiewelt.net/nachricht/mehr-als-50000-euro-betreuungskosten-10067831/

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