Das Strafrecht als Erzieher

Zur Entscheidung des Bundestags für ein neues Sexualstrafrecht

„Das neue Sexualstrafrecht, das im Bundestag beschlossen wurde, hat wohl nicht nur eine rechtsstaatliche, sondern auch eine pädagogische Funktion – der WDR bezeichnet es gar als Signal an die Männerwelt. Die Debatte darüber zeigt: Welche Konsequenzen es haben wird, ist auch den Abgeordneten noch nicht ganz klar. Trotzdem war ihre Entscheidung einstimmig. Warum eigentlich?

Einstimmig!

Ohne eine Gegenstimme und ohne Enthaltung hat der Bundestag das neue Strafrecht zur Vergewaltigung und sexuellen Nötigung beschlossen – zumindest den ersten, wesentlichen Teil des Gesetzes, der den Grundsatz „Nein heißt nein!“ betont. In anderen Abstimmungen – zur Strafbarkeit sexueller Übergriffe aus Gruppen, zur Erleichterung von Abschiebungen nach sexuellen Übergriffen – gab es Gegenstimmen.

Bei einem näheren Blick auf das Gesetz ist die restlose Zustimmung allerdings nicht ganz verständlich: Dass das Parlament für das Gesetz stimmt, mag gute Gründe haben, aber dass es keine einzige Gegenstimme gibt, ist rätselhaft.

Denn tatsächlich enthält das Gesetz gleich mehrere Aspekte, die stark umstritten sind und die zudem nach meinen Erfahrungen alltäglichen Erwartungen über die Strafbarkeit menschlicher Handlungen nicht entsprechen. Dazu ein Beispiel, dass ich vor einigen Monaten selbst erlebt habe:“ (…)

https://man-tau.com/2016/07/13/das-strafrecht-als-erzieher/

und ergänzend:

http://de.gatestoneinstitute.org/8445/vergewaltigungsgesetz

Kommentar GB:

Ein sehr lesenswerter kritischer Kommentar von Lucas Schoppe!

Es ist aber alles nicht so einfach:

https://frankfurter-erklaerung.de/2016/07/kachelmann-bekommt-395-000-euro-entschaedigung/

https://frankfurter-erklaerung.de/2016/07/falschbeschuldigung-ist-kein-kavalierinnendelikt/

 

 

 

 

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