Schleichen um den Gender-Mainstreaming-Brei

von Frank Lübberding
„Zensur oder Schutz der Grundrechte? Der WDR wollte die Debatte um die aus der Mediathek entfernte März-Sendung beenden. Das hat trotz der Einladung zweier zusätzlicher Gäste leider nicht funktioniert.“

„Die Katze schleicht bekanntlich um den heißen Brei. Das betrifft sicher auch den Kater, wobei wir nicht wissen, ob der Gattungsname Katze nicht schon eine Form der Diskriminierung bedeutet. Wie man das Schleichen aber diskriminierungsfrei gestalten kann, wurde gestern Abend bei Frank Plasberg deutlich. Dort saßen nämlich ein männliches und ein weibliches Exemplar der Gattung Mensch, und beide schlichen gekonnt um den heißen Brei.

Es ging um die Neuauflage jener zu einiger Prominenz gekommenen Sendung aus dem März, die sich dem Geschlechterkampf widmete. Sie war nach Beschwerden von Zuschauern und diversen Frauenverbänden vom WDR aus der Mediathek des Senders entfernt worden. Nach Protesten über diesen Vorgang ist sie dort aber wieder zu finden.“ (…)
„Das Löschen sei zwar ein Fehler gewesen, so räumte Schönenborn freimütig ein. Es habe berechtigte Kritik gegeben, die allerdings zu keinem Zeitpunkt für eine formelle Rüge durch WDR-Instanzen gereicht hätte. Trotzdem habe man die Sendung entfernt. Sie wäre kaum noch gesehen worden – und den wenigen Zuschauern wollte man daher wohl deren Unzulänglichkeit ersparen. Warum man dann nicht damit wartete bis sie ganz regulär aus der Mediathek entfernt wurde? Das konnte der WDR-Fernsehdirektor auch nicht erklären.

Über die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Diese fand man aber bei Frau Mattfeldt-Kloth. Sie habe keinesfalls Druck ausüben wollen. Vielmehr sei es ihr, man höre und staune, um den Schutz der verfassungsgemäßen Ordnung beim WDR gegangen. Dieser habe nämlich mit der Plasberg-Sendung gegen den Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verstoßen. Nur zur Erinnerung, was dort steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Als Begründung nannte sie die Auswahl der Gäste und die Reduzierung des „Gender Mainstreaming“ auf Fälle wie das Ampelmännchen. Frau Mattfeldt-Kloth wolle aber niemanden den Mund verbieten.
„Hier darf jeder machen, was er will. Im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versteht sich“, so könnte man mit dem verstorbenen Liedermacher Franz-Josef Degenhardt spotten. Nur geht es hier nicht um die Karikierung einer Gewissensprüfung für Kriegsdienstverweigerer, sondern um Frau Mattfeldt-Kloth als Vorsitzende eines selbsternannten Prüfungsausschusses zur Frauenemanzipation. Schließlich kritisiert sie nicht nur die Sendung, sondern sie erklärt sie gleich als Verstoß gegen Grundrechte.

Es geht um die Abschaffung des Meinungsstreits

Das soll kein politischer Druck sein? Das schärfste Geschütz namens Grundrechteverstoß aufzufahren? Gegen einen öffentlich-rechtlichen Sender, der schon wegen seines Programmauftrags anders reagieren muss als private Medienunternehmen? Noch schlimmer war es allerdings, dass Frau Mattfeldt-Kloth diese Argumentation als Selbstverständlichkeit betrachtete. Sie wollte damit ihre Harmlosigkeit begründen. Es ging somit nicht um die Kritik an der Sendung. Vielmehr war damit der Versuch verbunden, alle anderen Sichtweisen aus einem Diskurs zu verbannen, der nicht der eigenen kruden Interpretation des Grundgesetzes entspricht. Ansonsten machte diese Intervention keinen Sinn. Natürlich dürfen die von ihr kritisierten Gäste weiterhin ihre Meinung sagen, aber eben nicht mehr im WDR. Der bleibt anschließend jenen vorbehalten, die den Deutschen erklären, wie sie zum Thema Gleichberechtigung zu denken haben. Es geht Frau Mattfeldt-Kloth um die Abschaffung des Meinungsstreits im Namen der Frauenemanzipation. So nannte sie die Löschung der Sendung „erstaunlich“. Der Erfolg ihrer Bemühungen hatte sie wohl selbst überrascht.
Die eigentliche Frage ist somit, wieso Schönenborn und die anderen Verantwortlichen im WDR diesem ideologischen Ansatz nachgaben, wie sie durchaus berechtigte Kritik an dieser Sendung mit politischer Einflussnahme verwechseln konnten. Es wird ja nicht nur Frau Mattfeldt-Kloth so argumentiert haben, sondern auch andere Akteure in diesem frauenpolitischen Netzwerk, das bis in die Gremien des WDR reicht. Dort sitzen schließlich die Repräsentanten aller gesellschaftlichen Gruppen, wie Schönenborn anmerkte. Dort gilt das „Gender Mainstreaming“ bei einigen Vertretern als die berühmte Querschnittsaufgabe.“  (Hervorhebungen: GB)
Zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-hart-aber-fair-schleichen-um-den-gender-mainstreaming-brei-13790780.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Ein Kommentator dieses Artikels schrieb:
Es ging nicht um die Verteidigung von Argumenten…..
Stefan Haenel  2  (Superspeedster) – 08.09.2015 05:10

Folgen  ….sondern um die Verteidigung von Trögen. Mit Frau Mattfeldt-Kloth und Frau Wizorek saßen dort zwei Interessenvertreterinnen der Gender-Fraktion, die beide vom selben Ministerium bezahlt werden. Da kann es gar keine kritischen Töne geben, denn der Gender-Komplex ist inzwischen zu einer gigantischen Industrie herangewachsen. Bei Frau Mattfeldt-Kloth hat man gemerkt, daß es durchaus um die Angst ging, daß die finanziellen Zuwendungen in Millionenhöhe in Frage gestellt werden könnten – Ampelmännchen eignen sich nun mal nicht dazu, sachlich zu argumentieren. Man(n) kam sich beim Sprechen dieser Person fast wieder in die Siebziger Jahre zurückversetzt. Ein Trauerspiel.

 
Kommentar GB:
Die gesamte Gleichstellungspolitik ist m. E. verfassungswidrig. Warum?
Weil das Grundgesetz den Begriff der Gleichstellung tatsächlich gar nicht kennt und ohne in einen logischen Selbstwiderspruch zu geraten, auch nicht kennen kann. Und weil alle behaupteten „Benachteiligungen“ sich empirisch als irreal erwiesen haben.
Das gilt insbesondere für die sogenannten Unterrepräsentanzen von Frauen. Denn: Eine Unterrepräsentanz von Frauen stellt keineswegs, wie immer wieder falsch unterstellt wird, eine Benachteiligung von Frauen dar.
Es handelt sich schlicht um einen Denkfehler. Somit kann damit keinerlei affirmative action gerechtfertigt werden.

Die vorgebrachten Begründungen bezüglich Art. 3 (2) Satz 2 sind logisch ebenso falsch wie empirisch.
Und das gilt auch im Hinblick auf vorliegende rechtswissenschaftliche Begründungsversuche, die denselben Denkfehlern verfallen.
Siehe hierzu im einzelnen:
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/gleichberechtigung—nicht-gleichstellung_b_5380889.html
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/warum-die-frauenquote-maenner-diskriminiert_b_5989244.html
 

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