Neue Strafvorschrift zu Vergewaltigung liegt auf Eis

Von Christian Rath
„Von Union und SPD wird der Entwurf von Justizminister Heiko Maas begrüßt – das Kanzleramt aber blockiert die Reform“
„Berlin. Das Kanzleramt hat die Reform des vergewaltugungsparagrafen vorerst gestoppt. blockiert wird damit ein wichtiges Vorhaben von Justizminister Heiko Maas (SPD). Dabei steht sogar die CDU/CSU – Bundestagsfraktion in dieser Frage hinter ihm.
Mitte Juli legte Maas einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vor. Er sollte Starfbarkeitslücken bei sexueler Gewalt gegen Frauen schlißen. So soll es künftig strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen. Erfasst werden soll etwa der Fall, dass die Frau Angst vor der üblichen Gewalttätigkeit ihres Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten Geschlehtsverkehr über sich ergehen läßt.
Anders als bisher käme es demnach nicht länger darauf an, ob der Mann in der konkreten Situation Gewalt anwendet oder androht.  [Oder: Eine Vergewaltigung liegt immer dann vor, wenn sie von einer Frau behauptet wird, und ihre Behauptung ist zugleich der Beweis und hinreichnder Grund für eine Verurteilung als Straftäter. Und so etwas kommt von einem Juristen; GB]
Maas Referentenentwurf ging zu den anderen Bundesminiterien, die ihre Meinung dazu vortragen sollten. Das dauerte bis Anfang September. Ein klares Veto kam nur aus dem Bundeskanzeramt. Nach Informationen dieser Zeitung sieht man dort keinen Reformbedarf. Die eigentlich überfällige Anhörung von Ländern und Verbänden konnte daher nicht beginnen. 
Dabei steht Maas auch von anderer Seite unter Druck. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat und anderen Verbänden eine Postkartenaktion nter dem Titel „Vergewaltigung verurteilen“ gestartet. Dort ist man auch mit Maas´Entwurf nicht zufrieden, weil er das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht konsequent umsetze.
Der Anlass der Reform kam auch von außen. 2011 hat der Europarat ein „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ beschlossen – die sogenannte Istanbul-Konvention.
Dort heißt es: „Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strae gestellt werden.“
Die Bundesregierung hat den Vertrag zwar unterzeichnet, der Bundestag hat ihn aber noch nicht ratifiziert. Der bff geht davon aus, dass dies nicht möglich ist, solange das Sexualstrafrecht nicht verschärft wurde. Tatsächlich hat die Bunderegierung auch zur Ratifikation der Istanbul-Konvention noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Zuständig wäre Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Doch die Blockade von Maas´Entwurf dürfte nicht von Dauer sien., denn die Fraktionen der Großen Koalition stehen hinter dem Minister. „Die Blockadehaltung des Bundeskanzleramts ist mir völlig unverständlich“, erklärte etwa der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese. Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU-Rechtspolitikerin, meinte: „Unsere Fraktion ist unverändert dafür, die Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen.“.  (Hervorhebungen: GB)
Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 10. September 2015
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/convention/Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf
Kommentar GB:
Über das hier oben erkennbare Niveau der juristischen Reflexion kann man nur noch verzweifeln.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht
 
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.