Neuauflage des Talks über Ampelmännchen und Genderstreit – der WDR im Wiederholungswahn?

(MEDRUM) „Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Genderwahn?“, hieß die erste „Hart, aber fair“-Sendung vom 2. März 2015, die das Blut von Frauenverbandsfunktionärinnen und Gleichstellungsbeauftragtinnen in Wallung versetzte und den WDR ins Wanken brachte. Rein in die Mediathek, raus aus der Mediathek, und wieder rein in die Mediathek. Der Rundfunkrat und der Programmdirektor des WDR wollten es so. Und am Ende überbot der WDR das Hin- und Her mit seiner Mediathek mit der Idee, doch die Polit-Talk-Runde zum Thema Gender ganz einfach durch eine Neuauflage der Sendung zu wiederholen. Mit den selben Gästen, jetzt aber unter dem mutmaßlich weniger anstößigen Titel: „Der Gender-Streit: Was darf zu Mann und Frau gesagt werden?“  (…)
„Mit ihrem Auftritt, der stellenweise blamabel war, wurde deutlich, dass Feministinnen längst nicht über die Seriosität verfügen, die sie für sich reklamieren. Mattfeldt-Kloth wollte begründen, weshalb die erste Sendung angeblich gegen den Senderauftrag verstoßen hat, und vertrat mit Blick auf die Gender-Kritiker Birgit Kelle, Wolfgang Kubicki und Sophia Thomalla die Auffassung, dass es an der Kompetenz der von Plasberg in seine März-Sendung eingeladenen Gäste gefehlt habe. Zwar seien drei Frauen vertreten gewesen (neben Kelle und Thomalla die Anti-Sexismus Bloggerin Anne Wizorek), aber es habe an sachlicher Kompetenz gefehlt, so Mattfeld-Kloth wörtlich.
ImageDieser Schuß ging gründlich nach hinten los. Denn die Frauenverbandsfunktionärin, die auf ihre Profession als Juristin verwies, ließ selbst da erschreckende Kompetenzdefizite erkennen, wo sie am wenigsten zu vermuten wären. Es fehlte bei ihr schon am juristischen Grundwissen. Als sie auf Nachfrage von Frank Plasberg, was in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes stünde, gegen den der WDR angeblich verstoßen haben soll, meinte sie, in Artikel 3, dem Gleichheitsgrundsatz, heiße es: „Männer und Frauen sind gleich.“
Kubicki konnte wohl kaum glauben, was er soeben aus dem Munde seiner Kollegin gehört hatte. So entgegnete Kubicki, dem Plasberg danach das Wort erteilte: „Zunächst einmal sagt Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz nicht, Männer und Frauen sind gleich, sondern sind gleichberechtigt. Das ist ein Unterschied. Sie sind eben nicht gleich.“ Damit gab Kubicki auf die Kompetenzfrage eine inhaltlich ebenso zutreffende wie persönlich überzeugende Antwort. Es verwunderte auch ebenso wenig, dass er sich auch gegen den Anspruch der Frauenverbandsfunktionärin verwahrte, bestimmen zu wollen, wer als kompetenter Gesprächsgast an einer solchen Sendung beteiligt sein soll und wer nicht. Dazu rief Kubicki der Vertreterin des Frauenrates in Erinnerung, der Frauenrat habe moniert, durch die Auswahl der Gäste sei bereits eine Vorentscheidung getroffen worden, und es seien laut Frauenrat Gäste dabei gewesen, die vom Thema nichts verstünden. Dazu Kubicki weiter: „Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht darin, die Meinungsvielfalt abzubilden. Weshalb es Ihnen verwehrt ist, darüber zu befinden, wer hier teilnehmen kann und wer nicht.“ “
Zum Artikel:
http://www.medrum.de/content/neuauflage-des-talks-ueber-ampelmaennchen-und-genderstreit-der-wdr-im-wiederholungswahn
https://frankfurter-erklaerung.de/2015/09/vom-regierungsfischer-und-seinen-frauen/
 

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