Von Michael Klein
„Ein Stammleser hat uns auf eine Ausschreibung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg (HAW) hingewiesen. Die Ausschreibung der HAW verstößt nicht nur gegen Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind gleichberechtigt), sie vertößt auch in eklatanter Weise gegen § 2 Absatz 1 des angeblichen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG):
“(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,”
Unter den in Paragraph 1 genannten Gründen finden sich die üblichen Verdächtigen: Alter, Herkunft, Religion, Weltanschaung, Geschlecht, sexuelle Orientierung.
Nimmt man § 2 Absatz 1 ernst, dann ist damit ausgeschlossen, dass es eine Ausschreibung durch einen öffentlich-rechtlichen oder einen privaten Arbeitgeber gibt, die sich ausschließlich an Katholiken oder Alte oder Sozialisten oder Frauen richtet.
Eine solche Ausschreibung verstößt entsprechend gegen das AGG.“ (…)
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/09/14/ermaechtigungsguenstling-hochschule-fuer-praktischen-gesetzesverstoss-sitzt-in-hamburg/
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