Ermächtigungsgünstling: Hochschule für praktischen Gesetzesverstoß sitzt in Hamburg

Von Michael Klein
„Ein Stammleser hat uns auf eine Ausschreibung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg (HAW) hingewiesen. Die Ausschreibung der HAW verstößt nicht nur gegen Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind gleichberechtigt), sie vertößt auch in eklatanter Weise gegen § 2 Absatz 1 des angeblichen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG):

“(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,”

Unter den in Paragraph 1 genannten Gründen finden sich die üblichen Verdächtigen: Alter, Herkunft, Religion, Weltanschaung, Geschlecht, sexuelle Orientierung.
Nimmt man § 2 Absatz 1 ernst, dann ist damit ausgeschlossen, dass es eine Ausschreibung durch einen öffentlich-rechtlichen oder einen privaten Arbeitgeber gibt, die sich ausschließlich an Katholiken oder Alte oder Sozialisten oder Frauen richtet.
Eine solche Ausschreibung verstößt entsprechend gegen das AGG.“ (…)
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/09/14/ermaechtigungsguenstling-hochschule-fuer-praktischen-gesetzesverstoss-sitzt-in-hamburg/

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