Saar-Ministerpräsidentin gegen Homo-Ehe

„Saar-Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnt eine Einführung der Homo-Ehe strikt ab. Diese wäre nur der Türöffner für weitere Forderungen, wie die Ehe mit engen Verwandten oder zu dritt.
Die saarländische Ministerpräsidentin und CDU-Landeschefin Annegret Kramp-Karrenbauer spricht sich klar gegen eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Die 52-jährige erklärte, es stelle sich die Frage, »ob wir grundlegende Definitionen unserer Gesellschaft verändern wollen, und zwar mit womöglich weitreichenden Folgen«. In Deutschland gebe es bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau.“
Zum Artikel:

http://www.freiewelt.net/nachricht/kramp-karrenbauer-warnt-vor-ehen-mit-verwandten-und-zu-dritt-10060748/
Hier ein Hinweis auf den parteihistorischen Hintergrund:
http://www.faz.net/aktuell/politik/politische-buecher/familienpolitik-heim-und-herd-nichts-mehr-wert-13610899.html
https://frankfurter-erklaerung.de/2015/06/homo-ehe-cdu-schwulenverband-macht-druck-auf-merkel/
und ein besonders wichtiger Beitrag:
http://www.freiewelt.net/nachricht/unions-abgeordnete-staerken-ehe-den-ruecken-10060720/
Auszüge:
„Bellmann macht auf das eigentlich banale Faktum aufmerksam, dass homosexuelle Paare keine Kinder zeugen können, sondern dass dafür ein Mann und eine Frau benötigt werden. Damit will sie Homosexuellen nicht das Recht streitig machen, ihr Glück in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu suchen. Aber das von der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung geschaffene Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft hält Bellmann dafür für ausreichend.“
Kommentar GB:
Das stimmt, und es begründet die natürliche Ungleichheit. Eine solche Ungleichheit ist eine objektive, und sie ist in keinem Sinne ungerecht oder diskriminierend. Homosexuelle Partnerschaften sind ihrem Wesen nach biologisch steril. Sie sind daher für die biologische Reproduktion der Gesellschaft irrelevant und diesbezüglich in keiner Weise förderungswürdig.
„Connemann lehnt die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ab. Sie weist außerdem das Argument zurück, nun sei es an der Zeit, dass Deutschland dem irischen Vorbild folge. Sie fragt: »Wieso sollten wir automatisch Regelungen von Dritten übernehmen? Es gibt ja auch keine Debatte, die irische Gesetzgebung zum Schutz ungeborenen Lebens bei uns einzuführen.« Den Nagel auf den Kopf trifft sie schließlich mit ihrer Bemerkung über den wahren Hintergrund des Begehrens von Homo-Aktivisten nach Gleichstellung mit der Ehe: Es sind die Kinder, auf die sie ein Recht zu haben glauben. »Am Ende geht aber eigentlich um die Frage der Volladoption«, erklärt Connemann.“ (Hervorhebung: GB
Kommentar GB:
Das dürfte zutreffen. Aber: niemand hat ein Recht auf ein Kind. Das ist, wenn es geltend gemacht wird, vermutlich lediglich eine narzisstische Anmaßung, nichts weiter.
Und womöglich steckt noch mehr dahinter (siehe besonders auch die Verlinkungen):
https://frankfurter-erklaerung.de/2015/05/jungen-oder-kinder-missbraucht/
„Sendker rückt in seiner Antwort das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Auch er hat Respekt vor den Fähigkeiten von Menschen, die homosexuell sind. Allerdings brauchen Kinder Vater und Mutter, um sich angemessen entwickeln zu können. Und es sind Vater und Mutter, die die Kinder in die Welt setzen und die ob dieser Fähigkeit vom Staat gefördert werden sollten, erklärt Sendker.“
Kommentar GB: So ist es.
„Der Konservative Aufbruch der CSU weist darauf hin, dass die Forderung nach der Homo-Ehe einem Angriff auf das Grundgesetz gleichkommt, das den Schutz von Ehe und Familie verbindlich vorschreibt. Wie die anderen verweist man darauf, dass damit nicht die Herabsetzung anderer Lebensformen verbunden ist, sondern sich die Unterscheidung vernünftig rechtfertigen lässt: Kinder, die von Homosexuellen nicht gezeugt werden können, sind notwendig zum Erhalt des Staates.“
Kommentar GB:
Richtig müßte es am Schluß hier m. E. heißen: der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist die Gesamtheit der Bevölkerung, und diese ist das Staatsvolk, nicht der Staat. Der Staat ist eine institutionalisierte Ordnungsstruktur, die sich eine Gesellschaft gibt, um Regelhaftigkeit herzustellen und abzusichern.
Die obige Grundaussage trifft m. E. aber zu. Ob aber das BVerfG in seiner heutigen Besetzung noch das Grundgesetz verteidigen und angemessen zu interpretieren vermag, das ist ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Und das hat etwas mit dem Verfahren der Richterwahl und mit dem dezeitigen Personal zu tun.
http://cuncti.net/geschlechterdebatte/137-sherlock-holmes-und-professorin-moriarty
 
 

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