Was ist denn nun eigentlich ein „Masku“?

Lucas Schoppe
„Zugegeben – ich weiß nicht so recht, was „Männerrechte“ eigentlich sind. Der Begriff ist in meinen Augen ebenso fragwürdig wie der Begriff „Frauenrechte“.
Rechte gelten schließlich allgemein, nicht nur für bestimmte Gruppen – sonst sind es keine Rechte, sondern Vorrechte. Als beispielweise Christian Schmidt vor einigen Wochen über „Einschränkungen von Männerrechten“ schrieb, ging es eigentlich nicht um solche Sonderrechte – sondern darum, dass die allgemeinen Rechte bestimmter Menschen eingeschränkt werden, bloß weil diese Menschen biologisch männlich sind.
Den Begriff Maskulist finde ich noch unglücklicher als den des „Männerrechtlers“ – weil auch er allzu deutlich bloß Nachbildung eines weiblichen Vorbilds ist, und weil der Begriff Maskulismus bei Licht betrachtet ebenso unsinnig ist wie der Begriff Feminismus. Wie sollte denn eine Theorie, ein politisches Programm oder eine Weltanschauung einfach auf „Männlichkeit“ bzw. „Weiblichkeit“ aufgebaut werden?
Würde beispielweise ein sorgeberechtigter Vater die Kinder der Mutter entfremden und die Mutter schikanieren – dann wäre das ein meinen Augen ebenso verwerflich, wie es umgekehrt ein solches Agieren einer Mutter ist. Sicher, unter den gegebenen Bedingungen haben Mütter wesentlich häufiger die Möglichkeit, so zu handeln – aber trotzdem liegt der Fokus auf allgemeinen Rechten, nicht allein auf Rechten von Vätern. Allein die Rechte der Kinder können hier sinnvoll hervorgehoben werden.
Die Schwierigkeit, eine vernünftige Bezeichnung für das zu finden, was auch ich in diesem Blog seit nun fast zwei Jahren betreibe, hat daher wohl einen ganz einfachen Grund. Ich hatte eigentlich niemals das Gefühl oder das Bestreben, spezifisch für Männerrechte einzutreten – sondern war mir bis vor wenigen Jahren sicher, dass das, wofür ich da eintrete, ein allgemein geteilter Konsens ist, ganz unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit.
Mir war lange Zeit nicht einmal klar, dass es besonders nötig wäre, dafür einzutreten.
Rechtliche Gleichheit – allgemeine Menschenrechte – ein Anspruch auf eine basale Fairness im Umgang – ein allgemeiner Anspruch auf Schutz vor Gewalt – ein Staat, der allen Staatsbürgern prinzipiell gleichermaßen verpflichtet ist, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, sozialer Schicht oder Geschlecht: Wer bemerkt, dass diese Selbstverständlichkeiten keineswegs selbstverständlich sind, und wer sich dagegen wehrt, dass sie durchaus systematisch attackiert werden – der kann sich damit plötzlich als „Männerechtler“ oder „Maskulist“ wiederfinden.“   –  Zum Artikel:


http://man-tau.blogspot.de/2014/12/was-ist-denn-nun-eigentlich-ein-masku.html

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