„BERLIN(ur). Ab 2016 müssen bei Fußgänger-Ampeln mindestens 30 Prozent der Ampelmännchen Ampelfrauchen sein. Eine entsprechende Frauenquote gesetzlich vorzuschreiben hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. „Ampelfrauchen sind in keiner Weise weniger geeignet an Fußgängerampeln den Übergang zu regeln als Ampelmännchen“, begründet Familienministerin Manuela Schwesig den Gesetzesvorstoß.
Darüber hinaus plant das Familienministerium der Diskriminierung von weiteren Personenkreisen entgegenzuwirken. Wann Quoten für Ampelzeichen in Form von Großvätern, Großmüttern, Kindern, Ausländern, Behinderten, Homosexuellen und Spätaussiedlern gesetzlich vorgeschrieben werden ist aber noch unklar.“ – Quelle:
http://dummerang.de/2014/12/01/regierung-will-frauenquote-bei-ampelmaennchen/
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