Moderne Paarbeziehung: Heiratet, lebt länger!

Von Jan Fleischhauer
„Seit Jahren heißt es, die Ehe sei am Ende. Trotzdem geben sich jedes Jahr über 370.000 Paare das Jawort. Aus gutem Grund.
„Das spektakulärste Urteil des Jahres zum Beziehungsstand in Deutschland erging vor vier Wochen, ohne dass die breitere Öffentlichkeit entsprechend Notiz genommen hätte. Mitte November befanden die Richter des Bundessozialgerichts, dass die Ehe den „Kindeswohlbelangen mehr Rechnung“ trage als eine nichteheliche Partnerschaft.

 Krankenkassen dürfen Unverheirateten deshalb nicht die künstliche Befruchtung zahlen, selbst wenn sie das gern wollen. Es ist lange her, dass man so klare Worte in Verteidigung der Ehe gehört hat. Kein Wunder, dass Vertreter von Grünen und Linkspartei sofort ankündigten, dieser Ungleichbehandlung nun per Gesetz abhelfen zu wollen.“


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-ueber-die-vorzuege-der-ehe-a-1008753.html
Kommentar GB:
Allererst: Mein Glückwunsch an das Ehepaar Fleischhauer! – Sodann:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kuenstliche-befruchtung-erstattet-krankenkasse-nur-bei-verheirateten-a-975107.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/kuenstliche-befruchtung-krankenkasse-schwesig
Manuela Schwesig hat, soweit ich weiß, auf das Grundgesetz einen Eid abgelegt, damit auch auf Art. 6 des Grundgesetzes.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Beurteilen Sie bitte selbst die Beziehung zwischen ihrem tatsächlichen Verhalten und ihrem Amtseid. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die traditionelle Familie zwar erodiert, dass das aber den Familien b e g r i f f  nicht berührt. Dieser ist sachlich und normativ wohlbegründet. Er wird durch lebenspraktisch-reale Verfallsprozesse nicht obsolet. Er bietet im Gegenteil eine notwendige Orientierung.
Wrack-, Rest- und Reparaturfamilien sind eben bloße Zerfalls- und Sekundärformen der Familie im engeren Sinne.
Sie sind nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass es sie gibt, und sei es in steigender Zahl.
Dass es sie gibt, sagt normativ gar nichts. Dies zu verkennen, nennt man den naturalistischen Fehlschluß.
Anything goes? In der Lebenspraxis sicherlich, denn jeder hat die Freiheit, sein Leben zu gestalten. Und das sollte m. E. so bleiben!
Oftmals oder zumeist verlaufen diese Prozesse jedoch nicht wie eigentlich beabsichtigt, und schon gar nicht im Konsens der Beteiligten.
In normativer Hinsicht gilt Art. 6 GG – rein argumentativ gesehen – solange, wie die begründete Norm des Art. 6 GG nicht durch eine besser begründete Norm ersetzt werden kann.
Eine solche ist aber nicht in Sicht.
 
 
 
 
 

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