Einspruch. Wider die Willkür an deutschen Gerichten

Dr. Norbert Blüm
„Der Sturm der Meinungsfreiheit weht, wo er will, aber leider nicht um den elfenbeinernen Turm des Richters. Wer dennoch versucht, die Roben von Richtern und Rechtsanwälten zu lüften, bekommt es mit dem Vorwurf der Nötigung zu tun, und der ist strafbar.
Man kann buchstäblich Gott und die Welt beschimpfen ohne Gefahr für den »öffentlichen Frieden«. Ein böses Wort über Richter aber kommt einer Majestätsbeleidigung gleich.
Allein Richter und Rechtsanwälte beanspruchen für sich »Unangreifbarkeit «.
Selbst der »unfehlbare« Papst ist öffentlichen Angriffen ausgesetzt; ein Bundespräsident musste sich einem Heer von wissbegierigen, wieselflinken Staatsanwälten stellen wegen einer unbezahlten Übernachtung bei einem Freund; die Königin von England kam ins Trudeln und schrammte am Rücktritt vorbei, als sie den Tod Dianas nicht gebührend betrauerte. Nichts und niemand ist vor Kritik geschützt. Nur Richter und Rechtsanwälte empfinden Angriffe als Zumutung, die bestraft gehören.
Rücktritt, Amtsenthebung, öffentliche Schelte? Derlei Sanktionen haben deutsche Richter praktisch nie zu befürchten.“   –   Zum Artikel:
http://www.huffingtonpost.de/norbert-bluem/einspruch-wider-die-willkuer-an-deutschen-gerichten_b_6286836.html?utm_hp_ref=germany
Kommentar GB:
Norbert Blüm greift völlig zu Recht den Skandalfall Gustl Mollath auf, der für die zuständige bayrische Ministerin m. W. kaum Konsequenzen gehabt hat.
 
 

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